Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einschreibung und Bezahlung der Kursgebühr

Nach der verbindlichen Kursanmeldung werden Sie die Rechnung für die ganze Kursdauer erhalten. Die Rechnung muss vor dem Kursbeginn bezahlt werden. Sollten Sie den Kurs unterbrechen oder vorzeitig verlassen, sind Sie nicht berechtigt, eine Rückerstattung zu verlangen.

2. Kurse
2.1 Kursbezahlung
Falls Sie im Anschluss an einen bei uns besuchten Kurs einen Folgekurs besuchen, so muss die Rechnung vor dem Kursbeginn bezahlt sein. Sollten Sie den Kurs unterbrechen oder vorzeitig verlassen, sind Sie nicht berechtigt, eine Rückerstattung zu verlangen.

2.2 Kursprogramme und Lehrpersonen
Alle durch die Italk Sprachschule angegebenen Stundenpläne und Kursprogramme unterliegen der Verfügbarkeit geeigneter Lehrkräfte. Italk Sprachschule bemüht sich stets darum, einen Ersatz für eine abwesende Lehrperson zu finden. Kunden haben kein Recht, eine bestimmte Lehrperson oder einen bestimmten Sprachpartner zu wählen. Italk Sprachschule bietet Ersatzlektionen, sollten diese abgesagt werden. Eine Änderung der Lehrperson berechtigt den Kunden nicht dazu, den Kurs zu annullieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Italk Sprachschule übernimmt keine Verantwortung für das Nichterreichen spezifischer kursgebundener Lernziele. Die Struktur der Sprachkurse richtet sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), die Struktur der SVEB-Kurse richtet sich nach dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB).

2.3 Online-Kurse
Italk Sprachschule übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass der/die Kursteilnehmende aufgrund technischer Probleme keinen Zugang oder keine Verbindung zur Online-Lektion hat.

2.4 Grippesymptome und ansteckende Krankheiten
Kursteilnehmende, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder an einer Grippe erkrankt sind, dürfen nicht an Unterrichtslektionen teilnehmen. Wenn ein/e Kursteilnehmende krankheitsbedingt an einer Lektion nicht teilnehmen kann, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Ersatzlektion.
Teilnehmende der Sprachkurse können im Fall einer Erkrankung online an der Lektion teilenehmen. Teilnehmende der SVEB-Kurse können im Fall einer Erkrankung den verpassten Kurstag nachholen, falls Italk Sprachschule einen verfügbaren Kurs durchführt, in dem der verpasste Kurstag nachgeholt werden.

3. Gruppengrösse und Kursorganisation
Die maximale Teilnehmerzahl der Kurse ist jeweils auf der Website genannt. Kursplätze werden nach der Reihenfolge der Einschreibungen vergeben (fristgerechter Zahlungseingang vorausgesetzt). Sollten sich zu einem Kurs zu wenig Teilnehmer angemeldet haben, behält sich die Sprachschule das Recht vor, den Kurs in einer kleineren Gruppenzahl durchzuführen und die Zahl der Lektionen proportional zu reduzieren oder den Kurs jederzeit zu annullieren. Dies gilt nicht für die SVEB-Kurse.

Italk Sprachschule behält sich das Recht vor, Kunden von den Kursen auszuschliessen, wenn hierfür ein berechtigter Grund besteht. Es gibt dabei keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühren.

4. Preise
Die zur Buchungszeit angegebenen Preise sind gültig für die jeweiligen Dienstleistungen/Produkte.

Wenn der Kunde eine Unterrichtslektion nicht besucht oder eine Konversation mit seinem Sprachpartner auslässt, erstattet Italk Sprachschule GmbH keine Kosten für die nicht besuchte Unterrichtslektion und/oder ausgelassene Konversation. Dies gilt auch für die Teilnehmenden der SVEB-Kurse.

5. Rückerstattungen
5.1 Abmeldung von einem Sprachkurs
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Im Fall einer Annullation des Kurses bis 14 Kalendertage vor dem Kursbeginn wird der gesamte bereits gezahlte Kursbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 rückerstattet.
Im Falle einer Annullation des Kurses später als 14 Kalendertage vor dem Kursbeginn gibt es keine Rückerstattung oder Gutschrift der bereits gezahlten Kursgebühr.
Im Falle einer Kursannullierung von Seiten der Italk Sprachschule wird eine Rückerstattung von 100% der Kursgebühren garantiert. Alle weiteren Ansprüche sind ungültig.

5.2 Abmeldung von einem SVEB-Kurs
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Im Fall einer Annullation des Kurses bis 30 Kalendertage vor dem Kursbeginn wird der gesamte bereits gezahlte Kursbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 rückerstattet.
Im Falle einer Annullation des Kurses später als 30 Kalendertage vor dem Kursbeginn gibt es keine Rückerstattung oder Gutschrift der bereits gezahlten Kursgebühr.

In den nachfolgenden Fällen wird eine Rückerstattung von 100% der Kursgebühren garantiert:

– Im Falle einer Kursannullierung von Seiten der Italk Sprachschule,
– Falls die Teilnehmerzahl unzureichend ist.
– Falls kein geeigneter Dozent zur Verfügung steht.
Alle weiteren Ansprüche sind ungültig.

6. Privatunterricht, Änderung der Kurszeiten oder Annullierungen

6.1 Gewünschte Kursänderungen müssen direkt mit der jeweiligen Lehrpersonen abgesprochen werden. Es liegt in der Verantwortung der/des Kursteilnehmenden, sicherzustellen und zu bestätigen, dass die Lehrperson rechtzeitig über eventuelle Änderungen informiert ist.

6.2 Gebuchte Einzellektionen können bis 24h vor dem Kursbeginn kostenfrei verschoben werden (für Lektionen am Montag gilt eine Bekanntgabefrist bis 18.00 Uhr des vorhergehenden Freitags). Alle Annullierungen, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert und die Gebühr für die annullierte Lektion wird berechnet.

6.3 Eine Änderung der Unterrichtszeiten für die Gruppenkurse (z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit) ist nicht möglich. Versäumte Lektionen können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder hinzugefügt werden.

7. Verweise auf externe Websites
Die Website der Italk Sprachschule kann durch Links oder auf andere Weise eine Verbindung zu Websites dritter Parteien herstellen. Italk Sprachschule hat keinen Einfluss auf den Inhalt solcher Websites und ist für diese nicht verantwortlich. Italk Sprachschule distanziert sich von allen Websites, die anstössiger, verfassungsfeindlicher, rechtswidriger oder pornographischer Natur sind.

8. Anwerbung von Angestellten

8.1 Die Anwerbung oder eventuelle Beschäftigung von Angestellten der Italk Sprachschule durch einen Kunden während der Vertragsdauer oder innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Vertragsende mit Italk Sprachschule GmbH hat eine Zahlung in Höhe des halbjährlichen Gehaltes des betreffenden Angestellten durch den Kunden an die Italk Sprachschule zur Folge (oder beziehungsweise ein Minimum von 40 000 CHF).

8.2 Schweizerisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Alle vertraglichen Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist, ist Italk Sprachschule berechtigt, diese durch eine gültige Bestimmung mit gleicher Zweckrichtung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Persönliche Angaben

10.1 Persönliche Daten: Kunde und Teilnehmer willigen ein, dass persönliche Angaben des Kunden und Teilnehmenden von Italk Sprachschule GmbH gesammelt werden. Die gesammelten persönlichen Daten werden vertraulich und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Kunde und Teilnehmende haben jederzeit das Recht auf Einsicht, Änderung, Aktualisierung und Löschung aller persönlichen Daten des Kunden und Teilnehmende (Bild- und/oder Videoaufnahmen der/des Teilnehmenden) und kann dieses Recht auf postalischem oder elektronischem Weg einfordern, indem er eine Nachricht an die unten genannte Adresse von Italk Sprachschule GmbH sendet. Kunde und Teilnehmer stimmen der Weitergabe persönlicher Daten an Italk Sprachschule GmbH zu. Falls der Kunde oder Teilnehmende/r Widerspruch gegen diese Weitergabe einlegt, muss er Italk Sprachschule GmbH unter folgender Adresse kontaktieren: info@italksprachschule.ch

10.2 Teilnehmende und Kunden willigen ein, dass im Verlauf des Kursprogrammes Bild- und/oder Videoaufnahmen des Teilnehmenden gemacht werden können und dass diese Bild- und/oder Videoaufnahmen durch Italk Sprachschule GmbH zu Marketing- und anderen Zwecken in jeglichen Medien und ohne zeitliche Beschränkung wiedergegeben und vorgeführt, ausgestellt und benutzt werden können.

11. Haftpflichtversicherung

Italk Sprachschule GmbH haftet nicht für alle in unseren Geschäftsräumen während des Besuches unserer Kurse und Veranstaltungen erlittenen Schäden, Verletzungen, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen. Jeder Kursteilnehmer ist selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

Zürich, 2024