Das Datum oder die Uhrzeit der Prüfung kann nicht geändert werden. Der/die Kandidat/in erhält keine Rückerstattung im Falle des Nichterscheinens.
Wenn Sie Krankheitssymptome haben oder krank sind (einschliesslich Covid-19 oder Grippe), dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfungsgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.